
Kantonale Meldestelle für gefundene Tiere der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft
Gemäss Artikel 720a Abs. 2 des Zivilgesetzbuches mussten die Kantone bis zum 1. April 2004 eine kantonale Meldestelle für gefundene Tiere bezeichnen, bei welcher gefundene oder zugelaufene Tiere zwingend zu melden sind.
Der Tierschutz beider Basel hat dieses Mandat von den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft erhalten, da er auf ein seit vier Jahren überregional erfolgreich funktionierendes Tierfundbüro mit dazugehöriger Datenbank zurückgreifen kann.
Über den kantonalen Auftrag hinaus nehmen wir auch Meldungen über entlaufene Tiere entgegen. Dank des täglichen Abgleichs der Daten durch unsere Mitarbeiterinnen besteht eine grosse Wahrscheinlichkeit, dass Ihr Liebling rasch wieder nach Hause findet.
Der Tierschutz beider Basel ist sich bewusst, dass sich Ausreisser nicht an Kantonsgrenzen halten. Er arbeitet deshalb aktiv mit anderen Tierschutz-Organisationen an einer flächendeckenden Schweizer Lösung zusammen .
Wenn Sie also ein Tier gefunden haben oder Ihnen eines zugelaufen ist, melden Sie es bitte bei:
Tierfundbüro des Tierschutz beider Basel und Meldestelle BS und BL:
Birsfelderstr. 45
Postfach
4020 Basel
Telefon 061 378 78 10
Telefax: 061 378 78 00
http://www.tierfundbuero.ch
tierfundbuero(at)tbb.ch
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