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23.02.2010 - Brutale Tierquälerei: Ausgesetzte Schildkröten erfroren aufgefunden

Ein Fall von besonders verwerflicher Tierquälerei ereignete sich kürzlich in Basel.  Innerhalb von fünf Tagen wurden im Tierheim zwei tote Rotwangenschmuckschildkröten abgegeben, die den Wasserschildkröten zuzuordnen sind.

Passanten fanden die bedauernswerten Tiere in Basel in einem Gebiet, wo es weit und breit kein Gewässer hat. Beide Tiere waren in der bissigen Kälte erfroren. Keine Wasserschildkröte würde im Winter das Wasser freiwillig verlassen. Dazu wäre sie als wechselwarmes Tier nicht in der Lage. Die Untersuchungen der Tiere lassen nur einen Schluss zu: Sie wurden in der Absicht, sie loszuwerden, böswillig ausgesetzt und ihrem Schicksal überlassen. Die Reptilien sind dann auf der Flucht vor Kälte und potentiellen Feinden kläglich und sehr schmerzhaft erfroren.

Der Tierschutz beider Basel wird bei der zuständigen Strafverfolgungsbehörde Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Zufügens von Schmerzen und Leiden und wegen Aussetzens von Tieren in der Absicht, sich ihrer zu entledigen, einreichen.

Wir wissen nicht, mit welcher Strafe die Täterschaft, würde man sie ermitteln können, rechnen müss-te. Wir wissen aber, dass es in der Vergangenheit schweizweit verschiedene Fälle von brutalster Tier-quälerei gegeben hat, bei welchen die Täter mit milden Gefälligkeitsstrafen oder sogar mit Freisprü-chen davongekommen sind.

Hätte damals schon ein Tierschutzanwalt einschreiten und die Rechte der gequälten Tiere wahren können, wären die Urteile mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit allesamt härter und ins-besondere angemessener ausgefallen.

Deshalb an der Abstimmung vom 7. März: Tierschutzanwalt JA!