Notstand bei privater Vogelhaltung

Bezugnahme der Stiftung TBB Schweiz auf den Artikel BAZ vom 17.08.2023 «Notstand bei privater Vogelhaltung»

Zu den Aufgaben der Tierschutzbeauftragten der Stiftung TBB Schweiz gehört auch die Inspektion von Vogelhaltungen. Die im Artikel angesprochenen Probleme können vollumfänglich bestätigt werden.
Es kommt erfahrungsgemäss praktisch nicht vor, das eine Vogelhaltung bei einer unangemeldeten Kontrolle ohne Mängel vorgefunden wird.
Die schwerwiegendsten Probleme sind Einzelhaltung von sozialen Tieren, zu kleine Gehege, Mängel in der Ausstattung der Gehege und bei der Hygiene, sowie falsche Fütterung und fehlende Pflege..
 
Die gesetzlichen Mindestgrössen von Gehegen sind für Vögel grundsätzlich nicht artgerecht, da hier unter anderem das natürliche Flugbedürfnis von Vögeln nicht erfüllt werden kann.
In einem Käfig von 0,24 m2 (z.B. 40 cm x 60 cm Innenmass Grundfläche) dürfen nach der eidgenössischen Tierschutzverordnung bis zu vier Kleinvögel, wie Wellensittiche, Kanarienvögel oder Zebrafinken gehalten werden, dies paarweise. Dabei handelt es sich um Schwarmvögel, welche in der Natur täglich viel fliegen.
Leider treffen die Tierschutzbeauftragten der Stiftung TBB Schweiz häufig Gehege an, welche nicht einmal diese Mindestmasse erfüllen. Der STS hat nun ein Rechnertool erstellt, mit welchem jeder Vogel-, Reptilien-, oder Nagerhalter schnell überprüfen kann, ob sein Gehege wenigstens den gesetzlichen Mindestanforderungen genügt. Gleichzeitig werden Empfehlungen zu artgerechteren Gehegegrössen gegeben.  Auch die Ausstattungsmerkmale für das jeweilige Gehege sind aufgeführt.
Jeder Tierhalter, dem das Wohl seiner Tiere am Herzen liegt sollte eher den Empfehlungen zu den Gehegegrössen nachkommen, die über die Mindestanforderungen hinausgehen.
 
Für Vögel sollte immer die Möglichkeit einer Volierenhaltung erwogen werden.
 
Link zum STS Tierhaltungsrechner:  https://www.tierhaltungsrechner.ch/

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