Revision der Hundeverordnung Basel-Stadt in zwei Punkten

Basel-Stadt führt Hundekurse für Neuhalter ein und schafft Hundemarke ab

Seit dem 1. April 2025 gilt im Kanton Basel-Stadt wieder eine Kurspflicht für Neuhundehalterinnen und Neuhundehalter. Wer erstmals einen Hund hält, muss den «Basiskurs Mensch & Hund Basel-Stadt» absolvieren. Der Kurs umfasst acht Praxislektionen mit theoretischen Elementen und ist prüfungsfrei. Ziel ist es, die öffentliche Sicherheit und den Tierschutz zu verbessern, nachdem die Zahl von Vorfällen mit aggressiven Hunden zuletzt gestiegen war. Weitere Details zum Kurs werden auf der Website des Veterinäramts veröffentlicht.

Gleichzeitig wird die Pflicht zur metallenen Hunderegistrierungsmarke abgeschafft.  Da jeder Hund im Kanton inzwischen mit einem Mikrochip bei der schweizerischen Chipstelle AMICUS gekennzeichnet und registriert werden muss, gilt die Marke als überholt.