Längst nicht jede Katze, die sich im Freien aufhält, ist herrenlos. Besonders in der wärmeren Jahreszeit lieben Katzen ausgedehnte Spaziergänge, um ihr Revier und die weitere Umgebung zu erkunden. Da Freigänger auch aufgrund der Verletzungsgefahr meistens kein Halsband tragen, ist es schwierig zu beurteilen, ob eine Katze ein Zuhause hat oder nicht.
Obschon bei Katzen keine gesetzliche Grundlage existiert, gilt im Normalfall das Gleiche wie bei Hunden. Zugelaufene oder herrenlose Tiere sollen am Ort belassen werden, zumal Katzen gerne streunen und oft von selbst wieder nach Hause zurückkehren.
Beobachten Sie, ob sich die Ihnen aufgefallene Katze längere Zeit vor Ort aufhält. Fotografieren Sie das Tier und erkundigen Sie sich in der Nachbarschaft, ob es jemandem gehört. Wenn nicht, kann der nächste Tierarzt einen allfälligen Chip ermitteln und so die Besitzer ausfindig machen. Ist sie nicht gechipt, hängen Sie im Quartier Bilder der Katze mit Ihrer Telefonnummer auf, damit sich die Haltenden bei Ihnen melden können.
Über zugelaufene, entlaufene oder herrenlose Katzen sowie andere Tierarten bitte zudem die kantonale Meldestelle der Stiftung TBB Schweiz unter Tel. 061 378 78 78 oder via Website informieren. Ein Bild ist beim Abgleich der Datenbank mit vermissten Tieren sehr hilfreich.
Stiftung TBB Schweiz / Tierheim an der Birs / Birsfelderstrasse 45 / 4052 Basel
Tel. 061 378 78 78 / info@tbb.ch / www.tbb.ch